Ein Fahrzeug ist vor dem Schutzweg dann anzuhalten, wenn ein Fußgänger, der den Schutzweg bereits betreten hat, bei Fortsetzung der beabsichtigten Straßenüberquerung durch ein sich näherndes Fahrzeug gehindert oder gefährdet würde.
Ra 2022/02/0142
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.