Das Lenken eines Kfz ohne Berechtigung (§ 1 Abs 3 FSG) gehört zu den gröbsten Verstößen gegen das Kraftfahrrecht (Hinweis E 20. 5. 2003, 2003/02/0055).
Ra 2019/01/0258
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Das Lenken eines Kfz ohne Berechtigung (§ 1 Abs 3 FSG) gehört zu den gröbsten Verstößen gegen das Kraftfahrrecht (Hinweis E 20. 5. 2003, 2003/02/0055).
Ra 2019/01/0258
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