I. Die Entscheidung, welche Überprüfungen eines Kfz dem Lenker vor dessen Inbetriebnahme gem § 102 Abs 1 KFG zumutbar sind, ist das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Abwägung.
I. Die Entscheidung, welche Überprüfungen eines Kfz dem Lenker vor dessen Inbetriebnahme gem § 102 Abs 1 KFG zumutbar sind, ist das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Abwägung.