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Ungehorsamsdelikt, mangelndes Verschulden muss Täter glaubhaft machen

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/178ZVR 2019, 342 Heft 10 v. 20.9.2019

Bei der Verletzung des § 20 Abs 2 StVO handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, wonach die dem Täter obliegende Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens den RevWerber trifft (vgl VwGH 18. 4. 1994, 94/03/0002).

Ra 2018/02/0199

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