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Vorsatz bei Alkoholdelikten, Kenntnis über genauen Wert für vorsätzliches Begehen nicht notwendig

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/166ZVR 2019, 312 - 313 Heft 9 v. 21.8.2019

Es kann dem VwG nicht entgegengetreten werden, wenn es aufgrund eines - von der RevWerberin nicht bekämpften - Alkoholwerts der Atemluft zum Tatzeitpunkt von 1,12 mg/l von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgeht (vgl VwGH 28. 7. 2010, 2010/02/0108, mwN).

Ra 2018/02/0086

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