I. Das KFG sieht eine Beleihung von Versicherern zur Durchführung der Fahrzeugzulassung vor. Unter Beleihung ist die Betrauung natürlicher oder juristischer Personen privaten Rechts mit der Zuständigkeit zur Setzung von Hoheitsakten in eigener Organkompetenz und Verantwortung zu verstehen. Beleihungen erfolgen durch Gesetz oder durch hoheitlichen Verwaltungsakt (vgl dazu zuletzt VwGH 16. 5. 2018, Ro 2016/04/0002, mwN).