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Widerruf aufgrund von Personalengpässen beim AG

RechtsprechungJudikaturPhilipp Pallitsch, Ayo-Victor HüblZVB 2023/55ZVB 2023, 178 - 180 Heft 4 v. 16.6.2023

§§ 148, 149, 310, 311, 347 BVergG 2018

Die Bestimmungen zum Vorliegen eines sachlichen Grundes für den Widerruf durch einen öff AG sowie die dazu ergangene Rsp können auf den Fall eines Widerrufs durch einen SektorenAG übertragen werden.

Angesichts der insoweit gleichlautenden Bestimmungen ist auch die diesbezüglich zum BVergG 2006 ergangene Rsp auf die nunmehr geltende Rechtslage nach dem BVergG 2018 übertragbar.

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