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Fristwahrende Einbringung eines Antrags auf Nachprüfung der Ausschreibung bei Fristende an einem Sonntag

RechtsprechungJudikaturJohannes Hartlieb, Julia RuiterZVB 2023/53ZVB 2023, 174 - 176 Heft 4 v. 16.6.2023

§ 13 Abs 3 S.VKG 2018; § 343 Abs 3 BVergG 2018; § 33 Abs 2 AVG

In Ermangelung eines ausdrücklichen Hinweises im BVergG 2018 bzw im AVG ist davon auszugehen, dass bei Berechnung der Frist für die Anfechtung der Ausschreibung bzw die Abgabe der Teilnahmeanträge die Bestimmungen der §§ 32, 33 AVG zur Anwendung gelangen.

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