Unter dem Aspekt ihrer Lösung sind Projektstörungen jede Abweichung des Projektablaufs von der Planung. Statt im ersten Schritt eine Zuordnung in Verantwortungssphären vorzunehmen, wird im Lösungsmanagement im Konsens aller Beteiligten eine Bewältigung der Störung erarbeitet, die fachlich optimal, kostengünstig und zeitsparend ist. Um das hierfür notwendige Werkzeug des PLM vorab in der Vergabe oder nachträglich im Projekt vergaberechtskonform implementieren zu können, sind vergaberechtliche Vorgaben zu beachten, die vertragsrechtlich entsprechend umgesetzt werden müssen.