vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertrag vor (dispositivem) Gesetz - zur Pönalevereinbarung im Subunternehmervertrag

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2020/43ZVB 2020, 225 - 227 Heft 5 v. 12.5.2020

1. § 1336 ABGB

Eine Vertragsstrafe ist ein für einen definierten Anlassfall vereinbarter pauschalierter SE.

Die Konventionalstrafe nach § 1336 ABGB soll einerseits den Schuldner zur korrekten Erfüllung seiner Vertragspflichten veranlassen und andererseits dem vereinfachten Ausgleich der dem Gläubiger aus einer trotzdem erfolgten Vertragsverletzung erwachsenden Nachteile durch Pauschalierung seines Schadenersatzanspruchs dienen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!