Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Das BVwG stellt klar, dass ein Kontoauszug über Sozialversicherungsbeiträge keine letztgültige Kontobestätigung iS des BVergG darstellt: Im Gegensatz zu einer Erklärung des Sozialversicherungsträgers gibt dieser lediglich einen Überblick über das Zahlungsverhalten, nicht aber über die ordnungsgemäße Entrichtung der Abgaben