Bauverträge zu Festpreisen sind im Vergleich mit Bauverträgen zu veränderlichen Preisen mit dem Risiko verknüpft, dass die im Preisangebot eingepreiste voraussichtliche Erhöhung während der Auftragserfüllung höher oder niedriger ausfällt, als vom Bieter veranschlagt wurde.Dies kann- ein Risiko des AN sein, wenn die Kostensteigerungen für den AN höher sind,- hingegen ein Risiko des AG, wenn die Kostensteigerungen niedriger sindals die im Angebotspreis einkalkulierte (geschätzte) Kostensteigerung.Die wiederkehrende Frage ist, wo die Grenzen der Kalkulierbarkeit von Festpreisen liegen.