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Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte

RechtsprechungJudikaturAndreas TinhoferZAS 2023/47ZAS 2023, 251 - 255 Heft 5 v. 19.9.2023

Art 38 Abs 3 DSGVO

Datenschutzbeauftragte (DSBA) dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht abberufen oder benachteiligt werden (Art 38 Abs 3 Satz 2 DSGVO).

Die Kündigung des AV wegen der (ordnungsgemäßen) Tätigkeit als DSBA stellt eine solche verbotene Benachteiligung dar.

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