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Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung bei Arbeitskräfteüberlassung

RechtsprechungJudikaturThomas DullingerZAS 2023/48ZAS 2023, 256 - 263 Heft 5 v. 19.9.2023

Art 5 Abs 3 RL 2008/104/EG ; § 10 Abs 1 Satz 4 AÜG

Art 5 Abs 3 RL 2008/104/EG fordert kein den Leih-AN eigenes Schutzniveau, das über jenes hinausgeht, das für die AN im Allgemeinen festgelegt ist.

Lässt ein Mitgliedstaat Tarifverträge mit Ungleichbehandlungen zu, müssen diese den Leih-AN Vorteile bei den wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewähren, die geeignet sind, ihre Ungleichbehandlung auszugleichen, um den Gesamtschutz der Leih-AN zu achten. Die Voraussetzungen und Kriterien für die Achtung des Gesamtschutzes müssen vom Gesetzgeber nicht vorgegeben werden.

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