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Beurteilung einer Kontrollmaßnahme nach objektiver Eignung und potenziellen Erweiterungsmöglichkeiten

RechtsprechungJudikaturWolfgang BrodilZAS 2023/46ZAS 2023, 246 - 250 Heft 5 v. 19.9.2023

§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG, § 381 EO

Für die Beurteilung, ob eine Kontrollmaßnahme bzw ein Kontrollsystem objektiv geeignet ist, die AN zu kontrollieren, sind die konkreten (softwaremäßigen) Anwendungsmöglichkeiten des Systems von Bedeutung. Entscheidend ist nicht bloß die abstrakte, sondern auch die konkrete Eignung.

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