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Homeoffice und internationale Sozialversicherung Überblick und neue Entwicklungen

BeitragAufsatzNina HaasZAS 2023/45ZAS 2023, 238 - 243 Heft 5 v. 19.9.2023

Das Homeoffice ist mittlerweile zu einer etablierten Arbeitsform sowohl im Inland als auch im Ausland geworden. Während es für Homeoffice innerhalb Österreichs bereits nationale gesetzliche Regelungen gibt, fehlen bei Homeoffice im Ausland konkrete Regelungen, die grenzüberschreitende Tätigkeiten von zu Hause aus, aber eben in einem anderen Staat, regeln. Um das Homeoffice auf europäischer Ebene in den anzuwendenden Rechtsvorschriften entsprechend zu berücksichtigen, würde es mehrere Änderungen benötigen, die aber zeitintensive und langwierige Verhandlungen auf EU-Ebene voraussetzen. Der nachfolgende Beitrag stellt Möglichkeiten dar, wie die bestehenden europäischen Vorschriften auf grenzüberschreitendes Homeoffice angewendet und ausgelegt werden können, und zeigt folgende Instrumente und Sonderlösungen auf:Mit dem Leitfaden zur Telearbeit der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird aufgezeigt, wie der bestehende Rechtsrahmen für die besondere Situation von grenzüberschreitendem Homeoffice ausgelegt werden kann.Bilaterale und multilaterale Ausnahmevereinbarungen, die von mehr als zwei Mitgliedstaaten für bestimmte Personengruppen geschlossen werden können, ermöglichen zur flexibleren Handhabe von grenzüberschreitendem Homeoffice eine Abweichung vom bestehenden Rechtsrahmen.

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