§ 37b AMSG; § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG
Aus § 37b AMSG iVm den Kurzarbeitsvereinbarungen ergibt sich weder die Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung noch eine Änderung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine.