Die bis zum 31. 12. 2021 geltende sog "Abschlagsfreiheit" wird - unter Anwendung von Übergangsbestimmungen - ab einem Pensionsstichtag 1. 1. 2022 durch den Frühstarterbonus ersetzt. Dieser Beitrag zeichnet den Werdegang von der Abschlagsfreiheit zum Frühstarterbonus nach und zieht einen Vergleich zwischen den beiden Bestimmungen hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen und der Auswirkungen auf die versicherten Personen und das System der gesetzlichen Pensionsversicherung.