§ 67 Abs 10 ASVG
Die in der Insolvenz erlöste Quotenzahlung vermindert in erster Linie die dem KVTr entstandene Schadenssumme. Eine Pro-rata-Anrechnung auch auf die Haftungssumme eines nach § 67 Abs 10 ASVG haftenden Vertreters findet nicht statt.
§ 67 Abs 10 ASVG
Die in der Insolvenz erlöste Quotenzahlung vermindert in erster Linie die dem KVTr entstandene Schadenssumme. Eine Pro-rata-Anrechnung auch auf die Haftungssumme eines nach § 67 Abs 10 ASVG haftenden Vertreters findet nicht statt.