Zur Verhinderung der Ansteckung und Weiterverbreitung von COVID-19 können sich Arbeitnehmer darauf testen lassen. Die Initiative kann vom Arbeitnehmer selbst oder vom Arbeitgeber ausgehen. Wichtig ist auch, ob der Test dem Arbeitnehmer lediglich angeboten oder er dazu aufgefordert wird.
Abstract aus ZAS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.