Der Gesetzgeber hat mit einer vergleichsweise langen Legisvakanz das Kündigungsrecht der Arbeiter an jenes der Angestellten angepasst. Der Beitrag untersucht das Schicksal kollektivvertraglicher Regelungen ab dem Jahr 2021.
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Der Gesetzgeber hat mit einer vergleichsweise langen Legisvakanz das Kündigungsrecht der Arbeiter an jenes der Angestellten angepasst. Der Beitrag untersucht das Schicksal kollektivvertraglicher Regelungen ab dem Jahr 2021.
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