Dieser Beitrag untersucht die wenigen (noch) bestehenden arbeitsrechtlichen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten und zeigt auf, dass diese durch vereinheitlichende Tendenzen in Judikatur und Literatur kleiner sind, als auf den ersten Blick anzunehmen wäre. Das hat nicht zuletzt Auswirkungen auf die Verfassungskonformität dieser verbleibenden Differenzierungen.
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