(§ 255 ASVG) Die Verweisung eines Tischlers, der bereits über die für den Verweisungsberuf des Arbeitsvorbereiters notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt oder sich die noch fehlenden Kenntnisse im Rahmen einer zumutbaren Nachschulung aneignen könnte, auf diesen Beruf ist zulässig.
OGH 20.03.2001, 10 Ob S 15/01f