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Betriebsübergang eines Vereins

ARD 5254/6/2001 Heft 5254 v. 12.10.2001

(§ 3 AVRAG) Auch bei Vereinsauflösung und Neugründung ist in einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob ein Betriebsübergang vorliegt. Wird aber weder Kundenstock, noch Organisation, Standort oder Belegschaft übernommen, ist nicht von einem Betriebsübergang auszugehen.

ASG Wien 22.09.2000, 28 Cga 31/00h, rk.

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