ASVG: § 273
Die Verweisung einer bisher in Beschäftigungsgruppe 4 des KV-Handelsangestellte eingestuften Filialleiterin, der diese Tätigkeit aufgrund ihrer medizinischen Einschränkungen nicht mehr möglich ist, auf Innendiensttätigkeiten an einem Büroarbeitsplatz als Sachbearbeiterin ist zulässig. Damit ist kein unzumutbarer sozialer Abstieg verbunden.