ASVG: § 255 Abs 1
OGH 24. 3. 2015, 10 ObS 15/15a
Ein Versicherter, der den Beruf eines Kfz-Mechanikers gelernt und diesen Beruf in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag auch ständig (teils als Arbeiter, teils als Angestellter) ausgeübt hat, kann im Rahmen seines Berufsschutzes grundsätzlich auf die Tätigkeit eines Kundenberaters in einem Kfz-Betrieb verwiesen werden.