( § 1358, § 1479 ABGB, § 82, § 83 EStG ) Lohnsteuernachzahlungen des Arbeitgebers können bis zu 30 Jahren nach Zahlung der Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers im Regressweg gegen den Arbeitnehmer geltend gemacht werden.
ASG Wien 12.04.2000, 3 Cga 141/99x