( § 1468 ABGB, § 10 AZG ) Eine zweimonatige Verfallsfrist für Überstundenentgelt ist unbedenklich, soweit es sich nicht um Überstundenentgelt für über ein Überstundenpauschale hinaus geleistete Überstunden handelt.
OGH 12.07.2000, 9 Ob A 166/00b
in Abänderung von OLG Wien 23. 2. 2000, 9 Ra 334/99z, und Wiederherstellung von ASG Wien 15. 6. 1999, 29 Cga 19/99x, ARD 5096/20/2000