( ABGB § 1295, § 1325 ) Auch einer verletzten Ehefrau, die schon vor einem Unfall Haushaltsarbeiten im relevanten Ausmaß regelmäßig durch eine Bedienerin gegen Bezahlung durchführen ließ, kann, wenn sie nunmehr gezwungen ist, diese Haushaltsarbeiten durchführen zu lassen, ein konkreter Schaden erwachsen.
OGH 2 Ob 2123/96m v. 04.09.1997