Art 17 Abs 1 lit c EuGVVO 2012
Die bloße Zugänglichkeit der Website des Gewerbetreibenden oder seines Vermittlers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, ist nicht ausreichend für ein "Ausrichten" iSv Art 17 Abs 1 lit c EuGVVO 2012.