Allgemeines Verbraucherrecht
Zehentmayer, Divergierender materieller und prozessualer Verbraucherbegriff bei Dual-use-Geschäften, ZFR 2023/176, 385
Nach dem Urteil des EuGH zu C-570/21 , YYY, VbR 2023/69 ist der Verbraucherbegriff der Klausel-RL 93/13 weit auszulegen; in Dual-use-Fällen (hier: Kreditvertrag mit 35 % unternehmerischer Zwecksetzung) ist nicht der engere prozessuale Verbraucherbegriff der Art 17 ff EuGVVO ("Vernachlässigbarkeitsprinzip") anzuwenden, sondern das Überwiegensprinzip iSd EG 17 Verbraucherrechte-RL 2011/83 , EG 12 Wohnimmobilienkredite-RL 2014/17 .