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Gerichtsstandsklausel und Inkassozession

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2023/109VbR 2023, 152 - 154 Heft 4 v. 29.9.2023

Art 7 Nr 1 und 2, Art 19, 25 Abs 4 EuGVVO 2012; § 1 GSpG; § 168 StGB; § 1311 ABGB

Eine Gerichtsstandsklausel im B2C-Vertrag kann der Inkassogesellschaft, die die vom Verbraucher zedierten Ansprüche einklagt, nur dann entgegengehalten werden, wenn sie mit dem Verbraucher wirksam vereinbart wurde. Dies ist bei einem Verstoß gegen Art 19 EuGVVO nicht der Fall.

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