Die bloße Verbreitung einer Klausel hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, ob sie als im redlichen Verkehr üblich anzusehen ist.
7 Ob 184/21s
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Die bloße Verbreitung einer Klausel hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, ob sie als im redlichen Verkehr üblich anzusehen ist.
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