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Flugannullierung: Ausgleichsanspruch auch bei Unterrichtung des Vermittlers

RechtsprechungJudikaturN. N.VbR 2022/138VbR 2022, 223 Heft 6 v. 6.2.2023

Das Flugunternehmen ist zur Ausgleichszahlung gem Art 7 Fluggastrechte-VO verpflichtet, wenn es den Fluggast nicht mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung des Flugs unterrichtet (Art 5 Abs 1 lit c). Dies gilt auch dann, wenn das Flugunternehmen die Information rechtzeitig an die einzige ihm bei der Buchung mitgeteilte E-Mail-Adresse schickt, ohne zu wissen, dass über diese Adresse nicht unmittelbar der Fluggast, sondern nur der Reisevermittler erreicht werden kann, und der Vermittler dem Fluggast die Information nicht rechtzeitig übermittelt.

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