Für eine Irreführung iSd § 2 UWG kommt es nur auf die beim Verbraucher hervorgerufene unrichtige Vorstellung von der Realität an. Subjektive Komponenten wie zB die Vorhersehbarkeit weiterer Rabattaktionen für den Unternehmer sind nicht von Relevanz.
11 Cg 14/20a
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