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Kein Verbrauchergerichtsstand ohne direkte Vertragsbeziehung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/121VbR 2022, 189 Heft 5 v. 24.11.2022

Der Verbrauchergerichtsstand nach Art 17 f EuGVVO setzt eine direkte vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen voraus und ist nur gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner anwendbar. Hier: Der Verbraucher kann den Fahrzeughändler nicht an seinem Wohnsitz klagen (auf Rückzahlung des Kaufpreises infolge gewährleistungsrechtlicher Wandlung), wenn infolge seines Finanzierungsbedarfs ein Leasingunternehmen als Käufer aufgetreten ist.

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