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"Beraubung" in Haushaltsversicherung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/67VbR 2020, 112 - 113 Heft 3 v. 29.5.2020

Die (listige) Verabreichung betäubender Mittel gilt als Gewaltanwendung, weil damit eine auch körperliche Zwangswirkung erzielt wird. Es liegt daher eine Beraubung iSd Art 2.1.5. ABH 2003 vor.

7 Ob 130/19x

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