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Fluggastrechte: kein Ausgleichsanspruch bei pünktlicher Ankunft nach Umbuchung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/66VbR 2020, 112 Heft 3 v. 29.5.2020

Einem Fluggast, der für einen Flug mit Anschlussflug über eine einzige Buchung verfügt, steht keine Ausgleichszahlung nach Art 7 Fluggastrechte-VO zu, wenn er hinsichtlich des ersten Teilflugs gegen seinen Willen auf einen späteren Flug umgebucht wird, der es ihm ermöglicht, den Anschlussflug und damit sein Endziel zur planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

C-191/19Air Nostrum

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