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Fluggastrechte: Ausgleichsanspruch bei Pauschalreise

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/65VbR 2020, 111 - 112 Heft 3 v. 29.5.2020

Ein Fluggast hat auch dann einen Ausgleichsanspruch nach Art 6 f Fluggastrechte-VO gegen die ausführende Airline, wenn der verspätete Flug Teil einer bei einem Dritten gebuchten Pauschalreise ist und zwischen Fluggast und Airline kein Vertrag geschlossen wurde.

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