Ist der vom selben Flugunternehmen ausgeführte Ersatzflug für einen annullierten Flug verspätet, stehen dem Fluggast sowohl wegen der Annullierung als auch wegen der Verspätung Ausgleichsansprüche nach Art 7 Fluggastrechte-VO 261/2004 zu.
Ist der vom selben Flugunternehmen ausgeführte Ersatzflug für einen annullierten Flug verspätet, stehen dem Fluggast sowohl wegen der Annullierung als auch wegen der Verspätung Ausgleichsansprüche nach Art 7 Fluggastrechte-VO 261/2004 zu.