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Webshop: Hinweis auf Gewährleistung und Garantie

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/36VbR 2020, 64 - 65 Heft 2 v. 23.3.2020

Gem § 4 Abs 1 Z 12 FAGG muss der Unternehmer zusätzlich zu dem Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für die Ware ggf über das Bestehen und die Bedingungen von gewerblichen Garantien informieren. Nach § 7 Abs 1 FAGG ist die Information bei Fernabsatzverträgen klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepassten Art und Weise bereitzustellen.

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