Der Online-Kauf einer Autobahnvignette ist als Vertrag iSv § 1 Abs 1 FAGG zu qualifizieren; das FAGG ist anwendbar (Informationspflichten, Rücktrittsrecht). Die Ausnahmen vom Rücktrittsrecht nach § 18 Abs 1 Z 1 und Z 11 FAGG sind nicht anwendbar.
4 Ob 96/19z
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