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Vignette: FAGG-Rücktritt

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/37VbR 2020, 65 - 67 Heft 2 v. 23.3.2020

Der Online-Kauf einer Autobahnvignette ist als Vertrag iSv § 1 Abs 1 FAGG zu qualifizieren; das FAGG ist anwendbar (Informationspflichten, Rücktrittsrecht). Die Ausnahmen vom Rücktrittsrecht nach § 18 Abs 1 Z 1 und Z 11 FAGG sind nicht anwendbar.

4 Ob 96/19z

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