Eine Klausel, nach der Passagiere mit einem Ticket, das mehrere Flüge beinhaltet, eine Zusatzgebühr (je nach gebuchtem Tarif: Euro 150,- bis Euro 3.000,-) zahlen müssen, wenn sie einen noch nicht konsumierten Flug antreten wollen, nachdem sie den ersten Flug nicht genutzt oder die Reihenfolge der Flugcoupons missachtet haben, ist gröblich benachteiligend. Ebenso unzulässig ist eine Klausel, nach der bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise bei einem Zwischenstop an bestimmten Flughäfen (hier: Amsterdam, Paris) eine Pauschalgebühr (Euro 275,-) für die Ausfolgung des Gepäcks verlangt wird.