Beim Recht auf Löschung von Daten in Bonitätsdatenbanken kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Die DSB sieht ihre frühere Rechtsansicht, dass die Daten erst sieben Jahre nach Tilgung der Schuld gelöscht werden müssen, als überholt an.
DSB-D123.319/0002-DSB/2019
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