Art 14 Rom I-VO ("Übertragung einer Forderung") regelt weder unmittelbar noch durch entsprechende Anwendung, welches Recht auf die Drittwirkungen einer Zession bei Mehrfachabtretung einer Forderung durch denselben Gläubiger nacheinander an verschiedene Zessionare anzuwenden ist.
C-548/18BGL BNP Paribas gegen Teambank