Eine Vertragsklausel, die die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat, ist nach Art 9 Abs 2 SEPA-VO (260/2012) unzulässig.
Für die Unterlassung der Verwendung einer unzulässigen Klausel ist im Verbandsprozess eine angemessene Leistungsfrist zu setzen; im Allgemeinen und auch hier bei Umbau des Online-Buchungssystems: drei Monate.