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Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 100 Heft 2 v. 15.2.1999

§ 2 Abs 1 UrlG, § 9 UrlG
§ 3 AZG, § 4a AZG, § 5 AZG, § 19d Abs 6 AZG

Ein teilzeitbeschäftigter AN, der an 5 Tagen in 2 Wochen seinen Dienst versieht, hat pro Urlaubsjahr einen Urlaubsanspruch im Ausmaß von 12,5 Arbeitstagen.

OGH 28.01.1998, 9 Ob A 390/97m

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