§ 9 Abs 1 Z 4 UrlG
Einer 44jährigen geschiedenen AN ist der Urlaubsverbrauch während einer mehr als dreimonatigen Kündigungsfrist nicht zumutbar, wenn sie diese Zeit benötigt, um einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
OLG Wien 22.12.1997, 10 Ra 292/97b (rechtskräftig)