§ 25 HVertrG 1993, § 36 AngG - Auch mit einem arbeitnehmerähnlichen Versicherungsvertreter kann - ebenso wie mit einem selbständigen Versicherungsvertreter - eine Konkurrenzklausel nicht wirksam vereinbart werden.
OGH 02.10.2002, 9 ObA 81/02f, und OGH 19.09.2002,8ObA56/02x