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Treueprämienanspruch bei „ungekündigtem“ Dienstverhältnis

ArbeitsrechtARD 4929/5/98 Heft 4929 v. 28.4.1998

( AngG § 16, § 19, § 20, ArbVG § 97 Abs 1 Z 15 ) Gebührt eine Treueprämie zum Fälligkeitszeitpunkt nur bei „ungekündigtem“ Dienstverhältnis, ist dieser Entgeltanspruch aus betrieblichem Anlass bei Auflösung des Dienstverhältnisses zwar nicht zu aliquotieren; es besteht aber auch dann Anspruch auf die Treueprämie, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses bereits vereinbart ist.

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